Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung zum Abschluß von Versicherungsverträgen, Finanzierungen und Kapitalanlagen sowie die Betreuung, Verwaltung und Vermittlung von Versicherungsverträgen im Kundenauftrag mit allen dazubehörigen und damit im Zusammenhang stehenden Geschäften und Rechtshandlungen, die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehn. Die Vermittlung von Kapitalanlagen und Finanzierungen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art errichten, erwerben oder sich an solchen, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.