Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben eines gastronomischen Betriebes, Verkauf von Waren außer Haus sowie Anbietung von Partyservice und Ausführung von Serviceleistungen für gastronomische Betriebe. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Firmen erwerben und Geschäfte unter dem erworbenen Firmennamen fortführen.