Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Vorbereiten und Buchen von lfd. Geschäftsvorfälle, lfd. Lohnabrechnungen, Betriebsberatung, Betriebsorganisation, Wohnungsverwaltung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. Sie kann auch die Stellung eines persönlichen haftenden Gesellschafters übernehmen.