| Gegenstand | Erbringung von Architekten- und lngenieurleistungen im Rahmen der berufsrechtlichen Möglichkeiten. Hierzu gehören insbesondere die künstlerische, technische, wirtschaftliche und umweltgerechte Planung und Gestaltung von Gebäuden sowie deren städtebauliche Einbindung, die Mitwirkung an der Orts-, Stadt-, Regional- und Landesplanung sowie Freianlagen- und Landschaftsplanung, das Aufstellen bautechnischer Nachweise, einschließlich entsprechender Berater- und Gutachtertätigkeiten.
Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen, sowie als Generalplaner die Aufträge an Subunternehmer vergeben.
Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen. Sie kann insbesondere Unternehmen, deren Unternehmensgegenstände ihrem eigenen gleich oder ähnlich sind, gründen, sie erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |