Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung von Gebäuden, der Ankauf, Verkauf, die Vermietung und Verwaltung von Immobilien und damit im Zusammenhang stehende Geschäfte, soweit es sich nicht um erlaubnispflichtige Geschäfte handelt, ferner die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin der Rohwer Immobiliengesellschaft rnbH & Co. KG sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben, zu pachten oder sich an solchen in jeder Form zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Unternehmensgegenstand förderlich sind.