Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kabel- und Rohrleitungsbau:
- Herstellung von Leitungsgräben und Gruben in sämtlichen Oberflächen
- Herstellung von Schutz- und Stahlrohrpressungen
- Einbau von Kabelschächten und Abzweigkästen
- Verlegung von Kabel und HDPE-/PVC-Rohr im Leitungsgraben
- Einziehen und Einblasen von Kabel in Schutzrohr
- Horizontalbohrung inkl, anschließendem Rohreinzug (durch Kooperationsunternehmen)
- Herstellung von Hauseinführungen (inkl. Kernbohrung und Abdichtung)
LWL-, Kupfer- und Elektromontage (Starkstrom)
- Spleißen und Messen von LWL- und Kupferkabel
- Montage von Spleiß- und Schrumpfmuffen
- Einbau von LWL-Patchfeldern und -verteilern
- Beseitigung von Störungen an LWL-, Kupfer- und Elektroleitungen
- Montage von Nieder- u. Mittelspannungsmuffen
- Einbindung von Stationen u. Kabelverteilerschränken
- Demontage von Stationen u. Kabelverteilerschränken
- Inspektion und Wartung von Stationen u. Kabelverteilerschränken
- Errichten und Messen von Erdungsanlagen
- Oberflächenarbeiten
- Verlegung von Pflaster und Planen
- Einbau von Asphalt im Geh-/Radweg- und Fahrbahnbereich
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.