Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung und Sanierung von Gebäuden (Hochbau) sowie Erdarbeiten aller Art (Tiefbau) und alle damit in Zusammenhang stehenden dem Gesellschaftszweck dienenden Geschäfte. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus auch der Handel mit Waren und Dienstleistungen aller Art, die nicht erlaubnispflichtig sind.