Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Einzelhandel mit Gartenmöbeln und Freizeitartikeln, ausgenommen erlaubnispflichtige Waren, einschließlich verwandter Geschäfte und Nebengeschäfte. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten, sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.