Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Geschäftsführung und Vertretung in anderen Gesellschaften, die auf dem Gebiet der Energiegewinnung tätig sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung und Vertretung von Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand zu übernehmen oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.