Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Belastung, Veräußerung und Erwerben von Grundstücken
Gegenstand
Errichtung und Verwaltung eigenen Wohnungsbestandes und Wohnungsbestandes Dritter einschließlich Erwerbs und Verkaufs von Wohnungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Firmen zu beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin - sowie andere Unternehmen zu gründen.