Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Geschäftsführung als persönlliche haftende Gesellschafterin der Manke Wohnen GmbH & Co. KG, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögen, insbesondere der Ankauf, die Bebauung, die Verwaltung und die Verwertung von Grundstücken, ferner die Ausführung von Bauarbeiten, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an Wohnbau- und diesen dienenden Unternehmen, auch unter Übernahme der Geschäftsführung mit unbeschränkter Haftung.
2. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszwek zu fördern.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.