Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
1. Zweck der NGF Service GmbH ist es, Dienstleistungen aller Art anzubieten und durchzuführen.
2. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Beratung in und Erbringung von IT-nahen Dienstleistungen
b) Beratung und Erbringung von IT-Dienstleistungen aller Art
c) Vertrieb von Hard- und Software
d) kostenfreie Erbringung von Fahrdienstleistungen gem. §§ 2, 58 I 1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 1 FrStllgV an körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen.
e) Erbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen im Berufsbildungsbereich nach Maßgabe der Sozialgesetzbücher II, III und IX, insbesondere §§ 61, 102 i.V.m. § 61 SGB III, §§ 102, 241SGB III, §§ 240, 241a SGB III, §§ 32 und 37 SGB III und § 33 SGB IX
f) Arbeitnehmerüberlassung nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG).