Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Verwaltung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten,
- Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
- Vermietung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten,
- Vermittlung von Finanzierung für Immobilien und grundstücksgleiche Rechte,
- Vermittlung von Versicherungen,
- Verwaltung von Immobilien nach dem Wohnungseigentumsgesetz,
- Durchführung von Hilfs- und Nebengeschäften, die dem Unternehmenszweck dienlich sind.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder sich an solchen Unternehmen auch als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligen sowie deren Geschäfte führen.