Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Ankauf und Vertrieb von Schußwaffen, deren Überlassung an andere, sowie die Vermittlung des Erwerb, des Vertrieb oder des Uberlassens solcher Gegenstände. Ebenso der Handel mit Munition, (jeweils gemäß vorliegender Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde), als auch der Handel mit Waffen und Munition sowie deren Zubehör und Kleidung, soweit nicht erlaubnispflichtig.