Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel und die Montage von Bauelementen aller Art einschließlich der Nebenarbeiten, der Trockenbau, der Garten- und Landschaftsbau und sämtliche Geschäfte und Tätigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen sowie die Geschäfte, die bestimmt sind, die Gesellschaft zu fördern und zu festigen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen. Sie ist auch zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.