Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Geschäftsführung und Vertretung der Betonwerk Moorkaten GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kaltenkirchen-Moorkaten als deren persönlich haftende Gesellschafterin. Gegenstand der KG ist die Herstellung, die Bearbeitung und der Vertrieb von Gegenständen aus Beton und anderen Materialien.
Das Unternehmen kann weitere Beteiligungen an Handelsgesellschaften erwerben und die persönliche Haftung und die Geschäftsführung bei diesen Gesellschaften übernehmen.