Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von und Handel mit Hard- und Softwareprodukten im IT-Bereich, Erstellen von Marketingkonzepten, Erbringen von Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation sowie System- und Netzwerkadministration. Gegenstand sind ferner - soweit die nachstehend genannten Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig sind - Verwaltung eigenen Vermögens, Abschluss von Kauf- und Mietverträgen über Waren aller Art sowie Erbringen von mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Vermittlungs-, Beratungs-, Dienst-, Schulungs- und Werkleistungen.