Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere für den Bereich der Film- und Fernsehproduktion, ferner die Erbringung von technischen Dienstleistungen für Event-, Film- und Fernsehproduktionen. Die Gesellschaft kann andere Aufgaben wahrnehmen und durchführen, die notwendig oder geeignet sind, die Zielsetzungen der Gesellschaft oder die Gesellschaft selbst zu fördern. Die Gesellschaft darf sich - auch unter Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung - an anderen Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Zweckrichtung beteiligen, deren Gegenstand dem vorstehend beschriebenen entspricht. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.