Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Geräten der Mess- und Regelungstechnik.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführung
anderer Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
Die Gesellschaft darf auch die Verwaltung und Geschäftsführung einer
Kommanditgesellschaft übernehmen.