Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist,
sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Partyservice Japp GmbH & Co. KG mit Sitz in Norderstedt, die den Betrieb eines Partyservice, Catering und Veranstaltungsservice, sowie Einzelhandel und Onlinehandel mit Lebensmitteln und Haushaltswaren aller Art zum Unternehmensgegenstand hat.
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