Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von Unternehmen in jeglicher Beziehung,
die Veranstaltungsorganisation und deren Durchführung sowie der Groß- und Einzelhandel,
insbesondere mit Waren und Gegenständen, welche Bezug zur Ausstattung von
Veranstaltungen aufweisen sowie die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende
Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, welche einen gleichlautenden Unternehmensgegenstand
aufweisen.