Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung, Vertrieb und Handel mit Biogas, dessen Verstromung, Absatz des Stromes sowie Handel mit den notwendigen Biogas-Einstands- und Abfallprodukten.
Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen aller Rechtsformen, insbesondere als vollhaftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften.