Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß-, Außen- und Einzelhandel mit sowie Herstellung und Bearbeitung von Waren aller Art mit Ausnahme erlaubnisptlichtiger Waren, Ausführung von Dienstleistungen aller Art und alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte sowie die Beteiligung und Ubernahme von Geschäftsführungen an solchen und gleichartigen Unternehmen.