Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengeseilschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der Grundstücksgesellschaft Wolgast mbH & Co. KG und Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaften innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes