Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken, von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, sowie anderen Vermögensgegenständen und die Erbringung von sämtlichen, mit dem vorgenannten Zweck in Verbindung stehenden Dienstleistungen. Die vorgenannten Dienstleistungen können auch für Dritte erbracht werden. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung und Vertretung von Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand zu übernehmen und/oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.