Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Vermittlung von Versicherungen aller Sparten und Bausparverträge sowie die Honorarberatung zu Versicherungen und die Vermittlung von Darlehensverträgen, Immobiliendarlehen und Konsumentenkrediten einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Aufgabenbereiche.
Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
Die GmbH ist Versicherungsvermittlerin nach HGB 84.