Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung von Produkten und Handel auf dem Gebiet der Pharmazie, Medizin, Kosmetik und Lebensmitteltechnologie, Handel mit Lizenzen und Zulassungen auf diesen Gebieten, Projektierung und Bau von Produktionsanlagen und Kontroll-Laboratorien sowie analoge Geschäftsfelder.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen.