Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb von Medizinprodukten und sonstigen Gesundheitsartikeln, Beratungstätigkeiten sowie die Durchführung sämtlicher in diesem Zusammenhang erforderlichen oder zweckdienlichen Tätigkeiten.
Ärztliche Tätigkeiten werden nur durch approbierte Ärzte selbstverantwortlich durchgeführt.
Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfgte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.