Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
Vermietung von Räumlichkeiten an HNO-Praxen, Logopäden, Kosmetiker, Visagisten und Hörgeräteakustiker sowie das Erbringen von erlaubnisfreien Dienstleistungen für diese Berufsgruppen einschließlich Werbung und Vermittlung von individueller Gesundheitsleistung sowie Selbstzahlermedizin und Durchführung von Gesundheitsseminaren. Betrieb von Privatkliniken gemäß § 30 GewO und Handel mit Medizinprodukten