Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinschaftlich.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung.
2. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere dadurch verfolgt, dass die
Gesellschaft eine oder mehrere staatlich genehmigte Ersatzschulen errichtet
und betreibt. Die Förderung von lntegrationskindern und Kindern mit
Migrationshintergrund wird zum festen Bestandteil der jeweiligen
Schulkonzepte.
3. Die Gesellschaft strebt Kooperationen mit Grundschulen und Kindergärten an, die nach den gleichen oder vergleichbaren pädagogischen Zielen arbeiten.