Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- der Erwerb und Verkauf von Gesellschaftsanteilen an anderen Unternehmen,
- der Erwerb und Verkauf von Forderungen jeglicher Art,
- der Erwerb und Verkauf von unerschlossenen und erschlossenen Bauflächen sowie Übernahme von Erschließungsmaßnahmen,
- der An- und Verkauf von Objekten ggf. Ankauf von Objekten durch Dritte durch Unterlegung von Bürgschaften,
- die Abgabe von Bürgschaften gegen Avalvergütungen,-
- Übernahme von Bürgschaften für Baufertigstellungen,
- Übernahme von Bürgschaften für Objektfinanzierungen ggf. Restfinanzierungen von Immobilien,
- im Rahmen von "City-Haus" Erfüllungsgeschäften die Bereitstellung von verzinslichen Restkaufgeldern in Form von Restfinanzierungen,
- die Durchführung von Unternehmensberatungen