Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Förderung gemeinnütziger Zwecke durch
(a) Förderung der Jugendhhilfe
(b) Förderung der Erziehung
(c) Förderung der Volks- und Berufsbildung
(d) Förderung der Hilfe für Zivilbeschäftigte und behinderte Menschen
(e) Förderung des Wohlfahrtswesens und
Förderung der Mildtätigkeit durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Perseonen im Sinne des § 53 Abgabenordnung.