Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und Programmierung von EDV-und Internet-Anwendungen jedweder Art sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen, insbesondere als Komplementärin einer GmbH & Co. KG. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt.
Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungsverträge abzuschließen.