Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerben, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen, der Vertrieb und die Vermietung von Immobilien und Waren aller Art sowie die Unternehmensberatung einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit für Unternehmen, soweit diese Geschäfte keiner behördlichen Erlaubnis bedürfen