Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Vermittlungsdienstes für hörgeschädigte und sprachbehinderte Menschen.
Diese können mit den im Vermittlungsdienst eingesetzten SchriftmittlerInnen bzw. Gebärdensprach-
dolmetscherInnen über eine Schriftmittlung oder Gebärdensprachvermittlung Telephonate mit hörenden Menschen führen.
Ziel ist es, mit diesem Vermittlungsdienst Kommunikationsbarrieren hör- und sprachbehinderter Menschen abzubauen und diesen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Telekommunikation zu ermöglichen.