Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
Gegenstand
Betrieb in- und ausländischer Casinos sowie Beteiligung an ähnlichen Gesellschaften einschließlich der Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Handels- und Kommanditgesellschaften unter Übernahme der Geschäftsführung solcher Gesellschaften