Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Finanzierung von Unternehmen sowie die Ausführung von Bürodiensten und Buchhaltungsaufgaben für andere Unternehmen, die Geschäftsführung und Beteiligung an anderen Unternehmen, die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland, sowie alle Geschäfte die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittebar oder mittelbar zu fördern.