Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausschließlich die Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft MS "Agila" Bereederungsgesellschaft Speck GmbH & Co. KG, der Gesellschaft MS "Frej" Claus-Markus Speck GmbH & Co. KG und der Gesellschaft MS "Odin" Claus- Markus Speck GmbH & Co. KG