Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ambulante Krankenpflege, die Altenbetreuung, die Diät- und Ernährungsberatung, die Organisation und die Durchführung jeglicher Maßnahmen im Bereich der Gewährleistung der Arbeitssicherheit in Unternehmen, der Vertrieb von Nahrungsmittel-Ergänzungsstoffen, der Verkauf von Sanitäts- und Diabetikerbedarf sowie die Beratung der Pharmaindustrie. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten und darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.