Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung als Komplementärin bei der Hoffmann & Märker KG mit Sitz in Norderstedt.
Deren Gegenstand ist der Groß- und Einzelhandel mit Löt- und Schweißmaterial und die damit verbundenen Nebengeschäfte sowie die Übernahme von Handelsvertretungen in diesem Geschäftszweig.