Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
Die Gesellschaft beschäftigt sich mit der Analyse, Bewertung und Vergleichbarkeit der verschiedenen Anlageformen im Bereich des Kapitalmarkts.
Darüberhinaus erbringt die Gesellschaft die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung gem. § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 KWG), die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung gem. § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 2 KWG) und die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung gem. § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 3 KWG).