Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer kann abweichend geregelt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Managementberatung und Durchführung von Teambuilding-Seminaren sowie anspruchsvollen Reisen mit dem Schwerpunkt Segeln und Vermittlung von Hochseeerfahrung.