Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Abschluss und die Durchführung von Leasing- und Mietkaufverträgen sowie Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte,
An- und Verkauf von mobilen Wirtschaftsgütern aller Art,
Vermietung von Kraftfahrzeugen, Beteiligung an Finanzunternehmen, Vermittlung von Versicherungen sowie Vornahme aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.