Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Handel mit Bauleistungen, das Planen von Baukozepten, das schlüsselfertige Erstellen von Gebäuden aller Art, die Baubetreuung und Baukoordination.
Die Gesellschaft ist befugt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen, solche zu übernehmen und ihre Geschäfte zu führen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.