Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Grundstücken und anderen Vermögenswerten. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Geschäftsführung und die Übernahme der persönlichen Haftung für anderer Gesellschaften in der Rechtsform GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist befugt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen, solche zu übernehmen und ihre Geschäfte zu führen sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft ist befugt, Rechtsgeschäfte nach § 34 c Abs. 1. Nr. 1 und 2 GewO durchzuführen. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherrin oder Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Vermögenswerte von Erwerberinnen, Erwerbern, Mieterinnen, Mietern, Pächterinnen, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerberinnen und Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte entgegenzunehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, wirtschaftliche Vorbereitungen von Bauvorhaben als Baubetreuerin oder Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung durchzuführen.