Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Erbringung von erlaubnisfreien Dienstleistungen aller Art, insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen für und bei der Errichtung von Internet-Präsenzen und lntemetseiten und deren Vermarktung. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens das Betreiben von Online-lnternetspielen.
Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Vermögensverwaltung mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Geschäfte des § 34 c Gewerbeordnung und mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz.