Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung sowie Haftung als Komplementärin in anderen Gesellschaften, insbesondere bei der Firma BRT Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck es ist in folgenden Gebieten tätig zu sein:
Handel mit alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken, ausgenommen der aufgrund besonderer öffentlich-rechtlicher Erlaubnis zu genehmigende Handel mit solchen Produkten. Soweit zur Ausübung einer Tätigkeit eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist, wird die Gesellschaft die Tätigkeit erst dann ausüben, wenn diese Erlaubnis erteilt ist.