Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Industriedienstleistungen, Pflege, Wartung, Betrieb und Reinigung von Anlagen der Druckindustrie und anderer Industriegüter, Maschinenaufbau, Übernahme industrieller Produktionsbereiche, Beratung und Disposition von Produktionsabläufen sowie ähnliche Tätigkeiten.