Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei derartigen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der Braeuninger Grundstücks GmbH & Co. KG, die den Erwerb und die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung sowie den Verkauf von Grundstücken zum Gegenstand hat.