Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Beteiligungen jeglicher Art.
Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, diese übernehmen, Zweigniederlassungen errichten und die Vertretung anderer Firmen und Gesellschaften übernehmen.
Die Gesellschaft ist weiter berechtigt, sich an Kommanditgesellschaften zu beteiligen, sich als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, insbesondere an der Hauschildt Grundbesitz und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen.